Allgemeine Geschäftsbedingungen protokk software
Inh: Dimitri Kirillov
Hans-Böckler-Ring 41
22851 Norderstedt

Stand: 01.06.2016

1. Geltungsbereich

a. Firma protokk software führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden.

b. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch protokk software gültig.

c. Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.

d. Widersprechen Regelungen in mit protokk software geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

e. Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen werden. protokk software kann Änderungen an den AGB vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.

2. Vertragsphasen vom Angebot bis zur Fertigstellung

a. Angebot und Annahme

Angebote oder Kostenvoranschläge der Firma protokk software sind, soweit nicht anders vermerkt, freibleibend.

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das protokk software innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (also auch per E-Mail) oder durch Übergabe des Werkes zu den Bedingungen dieser AGB annehmen kann. Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief (also auch per E-Mail) oder Fax.

b. Das Lastenheft

Bei komplexen Anforderungen (Arbeiten mit mehr als einer Mannwoche im Umfang) ist der Kunde verpflichtet, ein Lastenheft zu erstellen und spätestens mit Abgabe seines Angebotes an die Firma protokk software zu übermitteln. Das Lastenheft muss den Anforderungen des „Anforderungskatalog Lastenheft“ der Firma protokk software entsprechen. Erstellt der Kunde kein Lastenheft, wird protokk software zusammen mit dem Kunden ein, den Anforderungen genügendes, Lastenheft kostenpflichtig und außerhalb ihres Angebotsrahmens erstellen. Eine vom Kunden als endgültig erklärte Version des Lastenheftes wird Bestandteil des Vertrages.

c. Das Pflichtenheft

In der ersten Projektphase ist protokk software verpflichtet, sofern ein Lastenheft Vertragsbestandteil geworden ist, im Rahmen ihres Angebotes ein Pflichtenheft (Konzept) auszuarbeiten und dem Kunden zur Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, das Pflichtenheft zu prüfen und, sofern es seinen im Lastenheft definierten Anforderungen entspricht, abzunehmen. Das durch den Kunden abgenommene Pflichtenheft wird Bestandteil des Vertrages.

Mit der Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden ist die erste Abschlagszahlung zu leisten. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die erste Abschlagzahlung 30% der Gesamtsumme des Auftrags.

Wird das Pflichtenheft durch den Kunden abgelehnt, hat protokk software die Möglichkeit, bis zu zweimal nachzubessern. Erfolgt nach der dritten Vorlage des Pflichtenheftes keine Abnahme, zahlt der Kunde die für die Erstellung des Pflichtenheftes (Konzept) die vereinbarte Vergütung und der Vertrag gilt als beendet.

d. Die Realisierungsphase / agiles Arbeiten

Nach Abnahme des Pflichtenheftes beginnt die Realisierungsphase.

Das Projekt wird gemäß Pflichtenheft umgesetzt.

Änderungen und Abweichungen vom Pflichtenheft sind jederzeit möglich, wenn beide Parteien der Änderung zustimmen. Wünscht eine der Parteien eine Änderung am Pflichtenheft oder an bereits umgesetzten Programmteilen, wird von protokk software ein Kostenvoranschlag inkl. Umsetzungszeitraum ausgearbeitet und dem Kunden per E-Mail übermittelt. Stimmt der Kunde dem Kostenvoranschlag und dem Umsetzungszeitraum zu, so erfolgt die Beauftragung wiederum per E-Mail. Mit der Beauftragung durch den Kunden werden die vorgenannten E-Mails verbindlicher Vertragsbestandteil.

Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.

e. Abnahmen (Milestones) gemäß Pflichtenheft

Schuldet die Firma protokk software einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Ist die Realisierungsphase gemäß des Pflichtenhefts in einzelne Arbeitsschritte bzw. Milestones untergliedert, ist protokk software berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen – Teilabnahmen richten sich nach diesen Vorschriften.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung oder Bereitstellung und Mitteilung mittels E-Mail an den Kunden erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird protokk software diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

3. Leistungspflichten

a. Der Umfang der Leistungen von protokk software ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrags oder Angebot. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.

b. protokk software kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.

c. Soweit protokk software kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

d. protokk software ist berechtigt, vertraglichen (Teil-)Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über protokk software.

e. Das von protokk software konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.

f. Der Kunde erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von protokk software entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Kunde darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von protokk software an Dritte weitergeben.

g. Wird zu der Software ein separater Lizenzvertrag geschlossen, hebt dieser widersprechende Bestimmungen in den AGB auf. Alle anderen Artikel behalten aber ihre Gültigkeit.

4. Leistungsfristen

a. Leistungsfristen und – termine sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich von protokk software bestätigt wurden und der Kunde der Firma protokk software alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Unterlangen und Informationen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwaige erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Sofern die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden oder eines von ihm beauftragen Dritten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, haftet protokk software nicht für eine hierdurch entstehende Verzögerung. Vereinbarte Leistungsfristen gelten mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

b. Unvorhersehbare, unvermeidliche und außerhalb des Einflussbereiches von protokk software liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg oder Arbeitskämpfe entbinden protokk software für die Dauer von der Pflicht der rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer dieser Störung, wobei der Kunde von deren Eintritt in angemessener Weise informiert wird.

c. Sofern Leistungen, die zu Erbringen der Leistungen von protokk software notwendig sind, welche von protokk software nicht selbst erstellt werden, Gegenstand des Vertrages sind, ist protokk software zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit eine Lieferung durch den jeweiligen Lieferanten nicht eintritt. Dies gilt jedoch nur, soweit protokk software die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der Kunde umgehend über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert und seine ggf. bereits erbrachte Gegenleistung erstattet.

d. Kommt es bei der Übergabe der Leistungen zu Verzögerungen, deren Gründe vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr am mitgeteilten Übergabetag des Werkes bzw. am Tage der Mitteilung des Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist protokk software berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Pflichten und Haftung des Kunden

a. Der Kunde sichert protokk software zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich protokk software von allen Ansprüchen frei.

b. Der Kunde wird protokk software die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt protokk software gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.

c. Der Kunde wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder protokk software hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.

d. Bei der Fehlerfeststellung legt der Kunde protokk software ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.

e. protokk software hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist protokk software dazu berechtigt, eine Nennung in Presseerklärungen, offizielle Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, protokk software eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der protokk software, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Alle Kopien müssen den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

f. Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. protokk software ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. protokk software behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.

g. Der Kunde ist verpflichtet das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Kunden. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die protokk software beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Kunde. Der Kunde stellt protokk software von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Software-Fehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

a. protokk software stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringen in Rechnung.

b. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

c. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

d. Der Kunde darf gegen den Vergütungsforderungen von protokk software nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

e. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von protokk software eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

f. Es kann vereinbart werden, dass während der Erstellungsdauer eines Werkes unabhängig von abgeschlossenen Leistungsteilen ein Abschlag zu zahlen ist.

g. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden Zwischenrechnungen erstellt soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

7. Zahlungsverzug

a. Bei Zahlungsverzug kann protokk software Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Kunden, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

b. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist protokk software berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. protokk software kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als sechs Monate in Verzug ist.

c. Der Kunde hat protokk software unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

8. Haftung / Gewährleistung

a. protokk software haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet protokk software sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird Haftung sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von protokk software wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

c. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.

d. Die Haftung für Mängel ist auf 12 Monate ab Abnahme des Werkes begrenzt.

e. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Änderung die Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen von protokk software nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.

f. Für etwaige Mängel leistet die Firma protokk software nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern protokk software die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der hier aufgeführten Haftungsbeschränkung verlangen.

g. Für vom Kunden oder von einem Dritten, der vom Kunden beauftragt wurde, übermitteltes Material übernimmt protokk software keine Haftung, auch nicht für das Bestehen von Schutzrechten Dritter.

h. protokk software gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Werke frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach der Erkenntnis von porotokk software auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschließen.

i. protokk software stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich gegenseitig benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechen geltend gemacht werden.

j. Wird die vertragsgemäße Nutzung entgegen lit. h. oder i. (Punkt 8) durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat protokk software unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

k. protokk software ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu leisten. Für den Fall, dass protokk software den Kunden auf rechtliche Problemlagen hinweist und der Kunde entscheidet, keinen Anwalt zu konsultieren, stellt der Kunde protokk software von der Haftung für das von ihr beschriebene Problemfeld frei.

l. protokk software haftet nicht für Fehler von eingesetzten Fremdprogrammen oder Schäden, die durch solche entstanden sind.

9. Haftungsbeschränkungen

a. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet protokk software bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

b. protokk software haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass protokk software deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

c. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von protokk software oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, Deutschen Telekom AG hat protokk software nicht zu vertreten und berechtigt protokk software ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

d. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von protokk software oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von protokk software zu vertreten sind, wird protokk software unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

a. Es ist beiden Vertragsparteien verboten, vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an Personen weiter zu leiten, an die diese Informationen nicht gerichtet sind. Zudem ergreift jede Partei, die diese Informationen erhält, alle notwendigen Schritte, um den nicht autorisierten Zugriff auf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zu vermeiden. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses fort. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die protokk software im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass protokk software die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von protokk software verwendet.

b. Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch protokk software eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.

c. Der Kunde wird hiermit gem. §33 I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass protokk software seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

d. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an protokk software unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.

e. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

11. Eigenwerbung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma protokk software die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihren öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch protokk software bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Kunden wird gestattet. Der Kunde gestattet protokk software an angebrachter Stelle einen Link auf der eigenen Homepage anzubringen.

12. Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Firma protokk software. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beide Parteien akzeptieren dies durch ihre Unterschrift.

13. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Die vorliegenden AGB gelten mit sofortiger Wirkung und können durch Übersendung geändert werden.

14. Schlussbestimmungen

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Reglungslücke gekannt hätten.


Unsere AGB als PDF